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Photovoltaik

Für PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak entfällt bis Ende 2025 die Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer).*

Die Rechnung für die PV-Anlage wird mit 0 % Umsatzsteuer (Nullsteuersatz) ausgestellt. Der Rechnungsbetrag reduziert sich dadurch automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer, was einer effektiven Preisreduktion von 16,6 % entspricht.

 

*Bitte beachten Sie die genauen rechtlichen Vorgaben! Gerne können sie uns eine kurze Anfrage senden, damit wir die Erfüllung der Voraussetzungen prüfen und Ihnen direkt ein Angebot erstellen können.

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